AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fa. Pecher, Bestenheider Landstr. 47, 97877 Wertheim

1. Geltung und Vertragsausschluß
1.1. Lieferung und Leistungen an den Kunden gleich welcher Art erfolgen ausschließlich zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde durch Erteilung des Auftrags oder Annahme der Leistung anerkennt. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen , auch wenn Firma Pecher Ihnen nicht widerspricht. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2. Angebote von Fa. Pecher Bedachungen sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Fa. Pecher zustande. Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und sonstige Bestätigungsschreiben von Fa. Pecher werden vom Kunden als inhaltlich richtig anerkannt, es sei denn, er widerspricht diesen schriftlich unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Werktagen ab Zugang.
1.3. Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen der Produkte bleiben vorbehalten. Maße, Abbildungen und Zeichnungen dienen allein der Vorinformation des Kunden und bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch Fa. Pecher . Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale der Produkte dienen der Illustration und sind nicht verbindlich.
2. Lieferung
Liefertermine und – fristen sind nur verbindlich, wenn sie mit dem Kunden vereinbart oder von Fa. Pecher schriftlich bestätigt sind. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung und nach Klärung der technischen Fragen und dem Eingang vom Kunden zu stehender Unterlagen und Pläne.
2.2. Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Liefer- oder Transportverzögerungen oder Arbeitskämpfe entbinden Fa. Pecher für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung, soweit sie nicht von Fa. Pecher zu vertreten sind. Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der Störung. Falls die Störung länger als 6 Monate dauert, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Schadensansprüche des Kunden bestehen insoweit nicht.
2.3. Gerät die Firma Fa. Pecher  in Verzug, ist der Kunde erst nach Mahnung und Verstreichenlassen einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht aus diesen Bedingungen anders ergibt.
2.4. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug oder hat er sonst eine Verzögerung der Absendung zu vertreten, kann Firma Pecher die Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden lagern. Nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zu Abnahme der Produkte kann Firma Pecher vom Vertrag zurücktreten. Weitere Rechte bleiben unberührt.
2.5. Die Lieferung der Produkte erfolgt auf Gefahr von Firma Pecher . In den Fällen der Ziffer 2.4. geht die Gefahr für die Produkte jedoch mit Bereitstellung der Ware auf den Kunden über.
2.6. Firma Pecher  ist zu Teillieferungen berechtigt. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit aus der Geschäftsbeziehung in Verzug ist, ruht unsere Lieferverpflichtung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise werden nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste berechnet. Sie verstehen sich ab unserem Lager zuzüglich Transport- und ewtl. erforderlichen Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Scheck- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden.
3.2. Zahlungen hat der Kunde, soweit nicht ein Abweichendes vereinbart ist, bei Lieferung und ohne Abzug zu leisten.
3.3. Bei Zahlungen durch Überweisung, Scheck oder Wechsel gilt der Wertstellungstag als Stichtag des Eingangs.
Schecks und Wechsel werden von der Firma Pecher  nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
3.4. Überschreitet der Kunde das Zahlungsziel, ist Firma Pecher  unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europ. Zentralbank zu verlangen.
3.5. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden Firma Pecher andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist Firma Pecher berechtigt, die gesamte Restschuld fällige zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Firma Pecher  behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Produkten bis zur Erfüllung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche.
4.2. Der Kunde darf die Produkte nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Vereinbarung eines entsprechendes Eigentumvorbehalt veräußern, wobei er
Firma Pecher bereits hiermit die daraus resultierenden Forderungen in Höhe der offenen Forderungen von Firma Pecher sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt abtritt. Diese Befugnis ist widerruflich.
4.3. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Produkte überträgt der Kunde schon jetzt in Höhe des Preises der Vorbehaltsprodukte das Eigentum zur Sicherheit an Firma Pecher und verwahrt den Gegenstand unentgeltlich für Firma Pecher .
4.4. Von Zugriffen Dritter – auch im Wege der Zwangsvollstreckung – auf die Vorbehaltsware hat der Kunde Firma Pecher unverzüglich zu benachrichtigen.
5. Gewährleistung
5.1. Der Kunde hat die gelieferten Produkte bei Erhalt zu überprüfen und Mängel Firma Pecher unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Verborgene Mängel sind unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
5.2. Firma Pecher  gewährleistet eine dem jeweiligen Stand der Technik des Produkttyps entsprechende Fehlerfreiheit für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Lieferung
( Gewährleistungsfrist ) Nach Ablauf dieser Frist sind sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen offener und verdeckter Mängel ausgeschlossen.
5.3. Der Kunde hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an anderen Teilen des Produktes verursachten Schäden ( Nachbesserung )
Nachbesserungen erfolgen unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material- und Frachtkosten. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Firma Pecher über, soweit sie sich nicht schon in Firma Pecher  Eigentum befanden.
5.4. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Kunde anstelle der Nachbesserung Wandlung ( Rückgängigmachung des Vertrags ) oder Minderung ( Herabsetzung der Vergütung ) verlangen.
5.5. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit die gelieferten Produkte wegen nicht ordnungsgemäßer Wartung und Reinigung, wegen Beschädigung unsachgemäßer Benutzung, Behandlung oder Reparatur defekt sind. Für Fremderzeugnisse oder Fremdprodukte, die mit unseren Lieferungen und Leistungen verbunden werden oder gemeinsam mit unseren Produkten eingesetzt werden, sind Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen übernimmt Firma Pecher keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit unserer Lieferungen und Leistungen, sofern diese durch den Kunden mit Fremdprodukten verbunden oder gemeinsam mit diesen betrieben werden.
5.7. Weitgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht in diesen Bedingungen abweichendes bestimmt ist.
6. Haftung
6.1. Firma Pecher  haftet für Schäden und Folgeschäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, soweit diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder durch Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Firma .Pecher  oder seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
6.2. Bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Pflichten haftet Firma Pecher nur für den typischen, zur Zeit des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller ihm bekannten oder schuldhaft unbekannt gebliebenen Umständen vorhersehbaren Schaden.
6..3. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftpflichtgesetz und solche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, soweit die Zusicherung den Kunden gerade gegen die eingetretenen Schäden schützen sollte.
7. Allgemeine Bestimmungen
7.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
7.2. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine etwa unwirksame Bestimmung dieser Bedingungen wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
7.3. Die Rechtsbeziehungen zwischen Firma Pecher und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
7.4. Für Verträge mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand Wertheim vereinbart mit der Maßgabe, dass Firma Pecher  den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand verklagen kann.